Änderungen in der DSQV-Jugendordnung

Die Änderungen, die der DSQV-Jugendausschuss zu Beginn der neuen Saison beschlossen hat, betrifft die Anzahl der Turniere, die Jugendliche spielen müssen, um an der Deutschen Jugend-Einzelmeisterschaft teilnehmen zu können.

An den DSQV-Jugendranglistenturnieren können nur Jugendliche teilnehmen, die über die Landesverbände gemeldet werden.

An den Deutschen Jugend-Einzelmeisterschaften können nur Jugendliche teilnehmen, die in der laufenden Saison vor der Deutschen Jugend-Einzelmeisterschaft mindestens 2 Jugendranglistenturniere gespielt haben (Ausnahmen: die Altersklasse U11) und von ihren Landesverbänden gemeldet werden.

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