Lockerungen in der Corona-Pandemie: Örtliche Regelungen genau prüfen

(CO) Bocholt – Einige Bundesländer und Behörden haben bereits weitreichende Lockerungen beschlossen, die auch den Squashbetrieb wieder mehr Freiheiten gewähren. Auf Basis der regionalen und länderspezifischen Verordnungen und der veröffentlichen Übergangsregeln für eine Wiederaufnahme des Squashbetriebs konnten somit bereits mehrere Fitness- und Squashanlagen unter Einhaltung der jeweiligen örtlichen Auflagen wieder öffnen oder werden in Kürze öffnen können. Wie bereits im veröffentlichten Schutzkonzept mitgeteilt, ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass allgemein ausgearbeitete Trainingsformen stets genau mit den örtlich geltenden Abstands- und Hygieneregelungen der jeweiligen Stadt, des Landkreises bzw. der Landesregierung abgeglichen werden. Mehrere aktuelle Beispiele zeigen, dass die bundesweiten 1,5 Meter Mindestabstand nicht überall gleich gehandhabt werden. So ist z.B. in Hamburg für den Sport in geschlossenen Räumen abweichend ein Mindestabstand von 2,5m bei der Sportausübung vorgeschrieben (https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5519/indoorsport-wieder-moeglich). Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Einstufung von Squash als kontaktfreie Sportart berücksichtigt wird, was in einigen Ländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen die Grundvoraussetzung für einen Indoor-Sportbetrieb ist. In jedem Fall ist auch jede*r einzelne Sportler*in dazu aufgefordert, sich mit den jeweils örtlich geltenden Auflagen zu beschäftigen und diese einzuhalten, um die eigene Sicherheit und die seiner*ihrer Mitmenschen sicherzustellen. „Wir freuen uns sehr über die Lockerungen der Politik und speziell darüber, dass mehrere Squashanlagen unter Auflagen bereits wieder öffnen konnten. Um diese Entwicklung jedoch nicht zu gefährden, ist es absolut notwendig, dass die regional geltenden Verordnungen detailliert geprüft werden und das allgemeine Konzept daraufhin angepasst wird. Hier ist jede*r einzelne dazu aufgerufen, sich zu informieren und die entsprechenden Regelungen einzuhalten. Ansonsten könnte der derzeitige positive Trend in Richtung Öffnung für den Squashbetrieb wieder zum Stehen kommen. Das gilt es von allen Seiten (Verbände, Vereine, Betreiber und Mitglieder) zu vermeiden.“, kommentiert Christian Oswald, Leiter der DSQV-Taskforce Coronavirus und Vizepräsident für Strategie und Management die aktuelle Situation.

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