Aus gegebenem Anlaß hat der Sportausschuss folgende Paragraphen in der Ligaordnung geändert. Die Änderungen treten zum 1.8.2015 mit Beginn der neuen Saison in Kraft.
Änderung § 13, Abs. 6 – neu
Herren: Kein Spieler darf an einem Wochenende (Freitag bis Sonntag) in zwei verschiedenen Mannschaften spielen. Verschobene Begegnungen werden dem ursprünglichen Wochenende zugeordnet. Evtl. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Ligaobmanns / Sportwarts /Vizepräsidenten Sport.
Bei mehr als 6 Einsätzen (Einzel-Begegnungen) eines Spielers hat sich dieser in der entsprechenden Mannschaft festgespielt und darf nicht mehr in unteren Mannschaften eingesetzt werden. Ein Einsatz in höheren Mannschaften ist generell erlaubt.
Zusatz zu § 14:
Die teilnehmenden Mannschaften des Spieltages sind alleinverantwortlich für die korrekte Aufstellung ihrer Mannschaften hinsichtlich Reihenfolge, Einsatz von nicht-spielberechtigten Spielern usw. Die Überprüfung erfolgt durch den Spieltagleiter sowie bei entsprechendem Protest bzw. Einspruch durch den jeweiligen Ligaobmann / Sportwart des Bezirks bis Landesliga bzw. durch den Vizepräsidenten Sport des Landesverbandes ab Oberliga oder als Vertretung im Fall der Nichterreichbarkeit des Ligaobmannes /Sportwarts des betreffenden Bezirkes.
Zusatz zu § 23:
Proteste bzw. Einsprüche einen Spieltag betreffend müssen innerhalb von 7 Tagen nach dem entsprechenden Spieltag beim Verband (oder dem entsprechenden Verbandsorgan eingehen.
Spätere Proteste bzw. Einsprüche werden nicht bearbeitet bzw. verfolgt.
Ergebnisse eines Spieltages können max. bis einen Tag vor Beginn des nächsten Spieltages korrigiert bzw. abgeändert werden. Mit Beginn des neuen Spieltages gelten die vorherigen Ergebnisse als endgültig.