Wir möchten hier nochmals darauf hinweisen, dass es den Vereinen möglich ist, Gastspieler aus anderen Landesverbänden in der Liga einzusetzen. Natürlich gibt es einige Einschränkungen, die aber hier erläutert sind:
Landesverbandsübergreifende Gastspielerregelung
Ab dem 01.11.2017 können Spielerinnen und Spieler zusätzlich zum Spielbetrieb im Landesverband Ihres Stammvereins (Verein
unter dem die Spiellizenz registriert ist) als Gastspieler in Mannschaften anderer Landesverbände gemeldet sein. Dort unterstehen
die Spielerinnen und Spieler den Regeln des dortigen Landesverbandes. Änderungen und Aktualisierungen der Spielerdaten, wie
Schirilizenzen oder sonstigen Daten dürfen aber nur vom Landesverband des Stammvereins vorgenommen werden. Sollte eine
Spielerin oder ein Spieler kein Mitglied mehr in seinem Stammverein sein, dann verliert er seine Spielberechtigung in allen
Landesverbänden, bis er wieder in einem neuen Stammverein gemeldet wurde.
Bei DSQV-Turnieren werden die Spielerin oder der Spieler unter ihrem Stammverein geführt.
Beschränkung der Gastspielerregelung
A) Mindestbeschränkungen für alle Landesverbände:
a) Spielerinnen und Spieler dürfen nicht in Mannschaften eingesetzt werde, die in Konkurrenz zueinander treten könnten.
b) Spielerinnen und Spieler dürfen im gleichen Landesverband nicht in mehreren Vereinen der gleichen Ligaart (Senioren, Jugend,
Herren, Damen, etc.) gemeldet oder eingesetzt werden.
B) Beschränkungen auf Landesverbandsebene
a) Die Landesverbände können im eigenen Landesverband weitergehende Beschränkungen für die Gastspieler festlegen, die aber
nicht für andere Landesverbände gelten.
Gastspieler können mit dem gleichen Formular wie die Neuanträge, Spielerwechsel usw. angefordert werden, der Termin ist ebenfalls identisch. (15.7. und 15.12.)