Aufgrund der Änderung in der Bundesliga (es dürfen 2 Ausländer anstatt nur 1 zum Einsatz kommen) hat das Präsidium in Zusammenarbeit mit dem Sportausschuss folgende Änderung für den LV BW beschlossen (gültig ab Saison 2019/2020)
„Gilt nur für Vereine mit Bundesliga-Mannschaften:
die ersten 2 deutschen bzw. gleichgestellten Spieler dürfen nur in der jeweiligen BL-Mannschaft zum Einsatz kommen (gültig sowohl für 1. als auch 2. BL). Ausländer welche durch die Ausländerregelung in der 1. Mannschaft an einem Spieltag nicht eingesetzt werden dürfen, können in der 2. Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie nach dem 2.ten Deutschen gemeldet sind.
Beim Einsatz der ausländischen Spieler muss generell die Reihenfolge entsprechend der Meldeliste eingehalten werden.
Bsp.: Ausländische Spieler, welche auf 3 und 5 gemeldet sind, werden in der BL eingesetzt – folglich dürfen in der OL nur ausländische Spieler ab Pos. 6 – in korrekter Reihenfolge – eingesetzt werden.
Diese Regelung gilt jedoch nur in der höchsten Landesklasse – sprich Oberliga.
Aufgrund eines Einsatzes eines Ausländers ändert sich jedoch nichts an der Spielberechtigung in den unteren Ligen. Die Rangliste behält in der Reihenfolge ihre Gültigkeit und die ersten 4 deutschen bzw. gleichgestellten Spieler, die für die OL spielberechtigt sind, dürfen auch nur dort eingesetzt werden. Es erfolgt keine Verschiebung nach unten.“