(LJ) Bocholt – Das Präsidium des Deutschen Squash Verbandes e.V. (DSQV) gibt in Bezug auf die Nutzungsgebühren für das gemeinsame DSQV- und LV-Turnierportal dsqv.turnier.de Folgendes bekannt: Die Landesverbände haben auf der ordentlichen DSQV-Mitgliederversammlung am 21.09.2019 mit großer Mehrheit für die Erhebung der Nutzungsgebühren mit Wirkung ab 01.01.2020 gestimmt. Der Grund dafür wurde durch das DSQV-Präsidium am 29.12.2019 dargelegt (Link).
Aufgrund einer kleinen Einführungsverzögerung im Punkt technischer Umsetzung beim Programmierer werden die Nutzungsgebühren erst ab dem Zeitpunkt erhoben, sobald die technische Umsetzung erfolgt und abgeschlossen ist und ein Spieler/eine Spielerin sich zu einem Turnier auf DSQV- / LV-Ebene anmeldet, was über das gemeinsame DSQV- und LV-Turnierportal dsqv.turnier.de abgewickelt wird. Danach gelten dann die Pakete „Einfach“ (nur 1 Turnier, Gebühr: 5 Euro) und „National“ (unbegrenzte Turnieranzahl, Laufzeit: 1 Jahr ab Anmeldung). Eine rückwirkende Erhebung ab 01.01.2020 ist damit nicht der Fall, da die technischen Voraussetzungen aktuell beim Programmierer noch nicht final vorliegen und Spielerinnen und Spielern bei Anmeldung diese Kosten nicht bekannt waren. Spielerinnen und Spieler, die sich vor der finalen technischen Umsetzung für ein Turnier auf DSQV- oder LV-Ebene angemeldet haben oder anmelden werden, was durch das gemeinsame Turnierportal dsqv.turnier.de abgewickelt wird, zahlen noch keine Nutzungsgebühr. Der DSQV wird öffentlich bekanntgeben, sobald die technische Umsetzung abgeschlossen ist. Ab diesem Zeitpunkt wird dann die Gebühr für alle DSQV- und LV-Turniere erhoben, die im Turnierportal dsqv.turnier.de abgewickelt werden. Nach aktuellem Stand wird die technische Umsetzung der Nutzungsgebühr wie angekündigt voraussichtlich spätestens in der 3. Kalenderwoche 2020 abgeschlossen sein. Jugendliche Spielerinnen und Spieler (U19) zahlen auch nach technischer Umsetzung keine Nutzungsgebühren.