Soforthilfe Sport“ noch bis 30. November beantragen

Um den Vereinen finanziell unter die Arme zu greifen, hatte die Landesregierung schon am 16. Juni die „Soforthilfe Sport“ über 11,635 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Angesichts der gegenwärtigen Pandemie-Dynamik empfiehlt der WLSB seinen Mitgliedsorganisation, die finanzielle Situation auf mögliche Liquiditätsengpässe bis zum Jahresende hin zu prüfen – und gegebenfalls bis zum 30. November einen Antrag auf „Soforthilfe Sport“ zu stellen.

  • Soforthilfe Sport wird gewährt, um durch die Corona-Pandemie entstandene existenzgefährdende Liquiditätsengpässe (entspricht dem verwendeten Begriff „finanzieller Schaden“) zu überbrücken. Ein solcher Engpass wird angenommen, wenn die Einnahmen des Antragsstellers aus Ideellem Bereich, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis Jahresende zu decken.
  • Die Höhe der Soforthilfe für Sportvereine beträgt 15 Euro je Mitglied, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses. Für Sportverbände liegt der Betrag bei 1 Euro je Mitglied. Im Einzelfall kann jeweils auch mehr bewilligt werden.
  • Haben WLSB-Mitgliedsorganisationen bereits Liquiditätshilfe beantragt und erhalten und reichen diese Mittel aber nicht, um einen Liquiditätsengpass bis Jahresende zu vermeiden, kann ein Folgeantrag gestellt werden.
  • Die WLSB-Geschäftsstelle nimmt Anträge entgegen unter soforthilfe-sport@wlsb.de oder per Post: Württembergischer Landessportbund e.V., Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart.
  • Fragen zur Antragstellung können unter soforthilfe-sport@wlsb.de sowie jeden Donnerstag telefonisch von 14.00 bis 16.00 Uhr unter 0711/28077-196 gestellt werden.

Das Antragsformular, alle relevanten Informationen und Hinweise sowie eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) finden Sie auf www.wlsb.de/corona/soforthife-sport.

 

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