LSV-BW: Pressemitteilung 15.08.2021:
Neue Verordnung verändert Voraussetzungen für den Sportbetrieb – Corona-Verordnung Sport wird angepasst
Ab Montag, den 16. August tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Die bisherige Bindung an die 7-Tage-Inzidenz entfällt und ermöglicht damit eine weitgehend uneingeschränkte Öffnung von Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen. Durch die Öffnung aller Bereiche ausschließlich für Personen, die unter die 3G-Regelung fallen, unterscheidet sich die neue Verordnung deutlich von der bisherigen Regelung.
In Zukunft unterscheidet die neue Corona-Verordnung zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen, heißt es in einer Rückmeldung der Landesregierung. Als immunisierte Personen gelten laut §4 der geltenden Fassung Personen, die gegen COVID-19 geimpft oder von COVID-19 genesen sind. Für diese Gruppe von Personen ist die Teilnahme an Angeboten des organisierten Sportbetriebs uneingeschränkt möglich. Bei nicht-immunisierten Personen gilt die Vorlagepflicht eines negativen Testergebnisses zur Teilnahme am Sportbetrieb.
Eine Besonderheit gilt bei der Sportausübung zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport. In diesen Bereichen ist kein Testnachweis erforderlich. Personengrenzen bei Sportveranstaltungen In den Sportschulen gilt ebenfalls eine Testpflicht für nicht-immunisierte Personen. Ohne negatives Testergebnis ist eine Bewirtung und eine Beherbergung nicht zulässig. Impfen weiterhin der Weg aus der Pandemie |
Hintergrund Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) ist die Dachorganisation der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg und Träger der Olympiastützpunkte Baden-Württemberg (OSPe BW). Seine Rechtsform ist der eingetragene Verein. Der Landessportverband vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen. Mit mehr als 3,8 Mio. Mitgliedschaften und 11.274 Vereinen ist der Landessportverband die größte Personenvereinigung im Land Baden-Württemberg. Zu ihm gehören 95 Mitgliedsorganisationen, die sich in 3 Sportbünde, 84 Sportfachverbände und 8 Verbände mit besonderer Aufgabenstellung sowie Verbände für Wissenschaft und Bildung unterteilen lassen. Der Landessportverband ist ordentliches Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes. |
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