Nachdem nun einige Anlagen ihre Courts geöffnet haben, gibt es wieder bisschen mehr Hoffnung auf ein Stück Normalität.
Hier finden Sie Dokumente des Verbandes, die Ihnen bei der Wiedereröffnung Ihrer Anlage helfen sollen. Sie müssen allerdings auch die Verordnungen Ihres zuständigen Ordnungsamtes berücksichtigen, die unter Umständen von denen des Kultusministeriums abweichen.
Bitte beachten Sie des Weiteren, dass lt. § 1 Absatz 2 b) in geschlossenen Räumen „hochintensive Ausdauerbelastung“ untersagt ist! Damit ist ebenfalls gemeint, dass kein Wettkampf zulässig ist und ständig der Abstand von min. 1,5 Metern zu anwesenden Personen eingehalten werden muss. Mit anderen Worten gesagt, es sind Trainings- und Übungseinheiten mit Abstand möglich, mehr leider noch nicht.
Dazu finden Sie hier Trainingsvideos, die speziell für diese erste Phase der Öffnung von Squashanlagen zusammengestellt wurden.
Personen- und Zeitdokumentation unter COVID-19-Auflagen
COVID-19_Schutzkonzept für Squashanlagen
Auszug aus der Coronaverordnung: Wiedereröffnung von Sportangeboten unter Auflagen
Unsere zusätzliche Empfehlung ist es, Spielerinnen und Spieler beim Eintritt in die Squashanlage berührungslos die Körpertemperatur zu messen und zu dokumentieren, um das Risiko einer Quarantäne für alle Beteiligten und den ungewollten ShutDown der Anlage zu reduzieren.